Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Auf dieser Seite werden wir Ihnen laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung stellen: die wichtigsten Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare. 

 

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AUSGANGSLAGE

 

Am 25. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform zur Stabilisierung der AHV an der Urne angenommen (AHV 21). Sie wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Das beschlossene Massnahmenpaket beinhaltet eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

 

Die Vorbereitungen für das Inkrafttreten Anfang 2024 sind bei allen beteiligten Akteuren in vollem Gange. Die damit verbundenen Umsetzungsarbeiten stehen aber noch am Anfang, weshalb auch die Ausgleichskassen zu vielen Punkten noch keine konkreten Informationen haben.

 

Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Vorausberechnungen mit Rentenansprüchen ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 vornehmen zu können. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald dies möglich ist.

 

 

Nützliche Links
Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick de fr it
Bundesamt für Sozialversicherungen - Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) de fr it
Individuelle Abfrage - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration de fr it
Individuelle Abfrage - Neues Referenzalter de fr it