Scheidung

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheiden sich die Ehegatten oder eingetragenen Partner, wenn möglich im Rahmen einer Scheidungskonvention, über den so genannten Vorsorgeausgleich. Das vom Richter gefällte Urteil ist anschliessend Grundlage für die Teilung der Altersguthaben der geschiedenen Ehegatten. Grundsätzlich wird das während der Ehe erworbene Altersguthaben geteilt. Der Vorsorgeausgleich hat einen direkten Einfluss auf die Altersleistungen. Aus diesem Grund können diese Leistungseinbussen mit Einkäufen kompensiert werden.

 

Seit 1. Januar 2017 kann analog zur Teilung des Altersguthabens bei Aktiv Versicherten auch bei Rentenbezügern (Alter, Invalidität) eine Teilung der Rente vorgenommen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir, falls die Scheidung im Ausland vollzogen wurde, zur Aufteilung der Freizügigkeitsleistung eine Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein Schweizer Gericht benötigen.

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